Wasser für die Lok

Dampflokomotiven brauchen bekanntlich Wasser, und das manchmal gar nicht wenig. Wasser gab es früher nicht nur im Bw, sondern auch auf zahlreichen Unterwegsstationen. Dort war der Bedarf allerdings wesentlich geringer als im Bw, so dass es sich nicht immer lohnte, eine gute eigene Wasserversorgung aufzubauen. So auch in Säckingen.

Im Jahre 1891 besaß Säckingen 2 kleinere Wasserreservoir. Zwischen den Zeilen alter Akten kann man entnehmen, das diese Reservoirs vermutlich mittels einer dampf-betriebenen Pumpe aus einem bahneigenen Brunnen gefüllt wurden. Zum Pumpen wurden vermutlich Dampfloks verwendet, die in Säckingen längeren Aufenthalt hatten.
Wahrscheinlich reichte aber die Pumpleistung der Loks nicht immer aus, um die Reservoirs zu füllen. Auch war nicht immer eine Lok zum Pumpen vorhanden.

So entschloss man sich, die Wasserreservoirs zusätzlich an die Städtische Wasserleitung anzuschließen. Hierzu wurde zwischen der Großherzoglich Badischen Eisenbahnverwaltung, vertreten durch den Bahnbauinspektor aus Waldshut und dem Gemeinderat von Säckingen am 28. 2. 1891 ein Vertrag über die Benutzung der städtischen Wasserleitung "zu Lokomotiveinspeisungszwecken" geschlossen.

Die Eisenbahnverwaltung erhielt das Recht, "aus der Städtischen Wasserleitung in Säckingen zum Zwecke der Lokomotivspeisung eine Abzweigung und Wasserleitung zu den aufgestellten Reservoiren in Ausführung zu bringen." Für den Bezug des Wassers wurde ein Wasserzins von 7 Pfennig ! pro Kubikmeter vereinbart. Das Bürgermeisteramt war berechtigt, sich "von der ordnungsgemäßen Ausführung der Anlage und deren zweckendsprechenden Unterhaltung zu überzeugen." Jede Vergeudung des Wassers durch Fahrlässigkeit oder Mutwille war untersagt.

Es ist anzunehmen, dass es damals um eine zuverlässige Wasserversorgung der Gemeinden auch nicht besonders gut bestellt war, denn für eine etwaige Unterbrechung der Wasserversorgung brauchte die Gemeinde keinen Schadenersatz zu leisten. Auch hatte die Gemeinde das Recht, "unter Angabe von Gründen die Verwilligung teilweise oder bleibend zurückzuziehen". Die Gemeinde verpflichtete sich allerdings, "wenn die Einstellung der Wasserversorgung notwendig fallen sollte", dies der Eisenbahnverwaltung "wenn äußerst möglich" 24 Stunden vorher mitzuteilen.

Die Wasserabgabe durch die Stadt Säckingen funktionierte in den Folgejahren anscheinend reibungslos, bis dann am 25. Juli 1907 der Gemeinderat der Stadt Säckingen an das "Großh. Stationsamt, Dahier! " das nachfolgende Schreiben richtete, welches uns übrigens im Original vorliegt.

"In Folge der anhaltenden trockenen Witterung ist das Wasser für die städt. Wasserleitungen so stark zurückgegangen, daß sich der Gemeinderat auf Grund des § 8 u.9 des Vertrages vom 28. Februar 1891 entschieden hat, Ihnen die Wasserzuführung aus der städt. Leitung zur Lokomotiveinspeisung vorübergehend zu kündigen."

Vorstehendes Schreiben wurde allerdings am selben Tag wieder zurückgenommen, da ein ergiebiger Gewitterregen über Säckingen niederging.

Am 2. August 1907 teilte die Gemeinde Säckingen dem "Großh. Herrn Bahnvorstand, Dahier!" erneut mit, daß "unsere Quellen von Tag zu Tag rapid zurückgehen" und man den Bezug von Wasser künden müsse.

Das Stationsamt in Säckingen meldete daraufhin an die Betriebsinspektion in Basel, daß zum Wasserpumpen "nur noch die Maschine des Zuges 1630 zur Verfügung steht, welche von 2 - 3 Uhr (nachmittags) pumpen kann". Man möge bitte veranlassen, daß "die Maschinen der aufwärts fahrenden Personenzüge ihr Wasser in Waldshut oder Erzingen zu fassen haben".

Diese "Wassermisere" sollte in Säckingen nicht nochmals vorkommen, und die Generaldirektion der Badischen Staatseisenbahnen stellte am 30. Januar 1908 fest, dass es nötig ist, in Säckingen jederzeit Wasser zu nehmen. Dazu müsste auch eine Möglichkeit geschaffen werden, am "Ostende des westlichen Bahnsteigs" Wasser zu fassen. Die Bahnbau-Inspektion in Waldshut wurde deshalb ersucht, in Benehmen mit den Betriebs-Inspektionen in Basel und Waldshut sowie mit der Maschinen-Inspektion in Freiburg Pläne samt Kostenvoranschlag für einen neuen Wasserkran vorzulegen.

Bei der Planung wurde auch deutlich, dass die in Säckingen vorhandenen Wasserbehälter mit erheblichem Aufwand vergrößert werden müssten. Die Direktion in Karlsruhe teilte deshalb der Bahnbau-Inspektion in Waldshut am 24. Juni 1908 mit:

"Wir wollen bei den erheblichen Kosten, welche die Erhöhung der beiden Behältergebäude in Säckingen verursachen würde, von dieser Änderung absehen. In Hausach wird demnächst ein Wasserturm von 20 cbm Inhalt frei. Die Höhe des Behälterbodens über S.O. beträgt bei diesem Turm 7,27 m, der Durchmesser des cylindrischen Behälters 3,5 m und die Höhe des Behälters 2,2 m. Dieser Turm kann in der Nähe des Aufnahmegebäudes in Säckingen als Ersatz für die Behälter im Abortgebäude aufgestellt werden, welche dann als Altmaterial zu behandeln wären. Wir nehmen an, daß der Druck in der städtischen Leitung für die Höhe des fragl. Turmes ausreicht. Der Turm wird von der MI in Offenburg in Hausach abmontiert und für die MI in Freiburg, welche denselben aufstellen wird, nach Säckingen abgegeben werden. Das Abladen in Säckingen wolle durch die BI in Waldshut besorgt werden. Wir ersuchen, einen Platz für den Wasserturm vorzuschlagen und für das Fundament des Wasserturmes, die Änderung des Leitungsanschlusses und die Baulichen Arbeiten am Behältergebäude beim Pulsometer einen Kostenanschlag vorzulegen."

Das Stationsamt in Säckingen schlug am 2. Juli 1908 der Betriebsinspektion in Basel als Standort des Wasserturmes einen Platz neben dem bisherigen Behältergebäude zwischen Abortgebäude und Stellwerk 1 vor. Allenfalls könne der Wasserturm auch westlich des Maschinenhauses aufgestellt werden. Die Betriebsinspektion Basel legte im Benehmen mit der Bauinspektion Waldshut und der Maschineninspektion Freiburg dann allerdings fest, das der Wasserturm auf dem freien Platz neben dem östlichen Abortgebäude am Bahnsteig 1 aufgestellt wird. Die Großherzogliche Generaldirektion in Karlsruhe war am 24. November 1908 mit diesem Vorschlag einverstanden. Allerdings war sie der Ansicht, dass hierzu auch eine Verlängerung des Bahnsteiges 1 Richtung Osten sowie ein Versetzen des vorhandenen Wasserkranes Richtung Osten nötig wäre. Am 5. Januar 1909 berichtete die Betriebsinspektion Basel nach Karlsruhe, dass auch sie der Versetzung des Wasserkranes und der vorgeschlagenen Verlängerung des Bahnsteiges zustimme, räumte aber ein, "da die letztere dieser beiden Herstellungen mangels verfügbarer Mittel auf das nächste Budget zu verschieben ist, wird vorerst auch der Wasserkran an seiner jetzigen Stelle verbleiben müssen."

Die Aufstellung des Wasserturmes muss daraufhin sofort erfolgt sein, denn bereits am 3. Februar 1909 verfügte die Maschineninspektion Freiburg folgenden Eintrag in das Befehlsbuch der Lokführer in Basel:

"Der Wasserturm in Säckingen ist in Betrieb genommen und es kann dort von den Loks der auf der Konstanzer Strecke verkehrenden Züge Wasser gefasst werden. Mit Rücksicht darauf, daß aber in Säckingen Wasser von der Stadt bezogen und besonders vergütet werden muß, soll daselbst nur der nötigste Bedarf gedeckt werden. Die Lok des 6006 kann, um in Waldshut keine Zugsverspätung hervorzurufen, in Säckingen wieder beliebig Wasser fassen."

Hinter dem nach Wehr abfahrbereiten ET 25:
Der Säckinger Wasserturm
Foto: Archiv Bellingrodt

Wie lange der Wasserturm in Säckingen Bestand hatte, kann aus den vorhandenen Akten leider nicht entnommen werden. "Wasser" entdeckt man in den Akten erst wieder 1930, als es darum ging, den Bahnhof Säckingen zu erweitern und eine Bahnsteigunterführung zu bauen. Am 14. Oktober 1930 verfügte die Reichsbahn-Direktion Karlsruhe der Deutschen Reichsbahn-Gesellschaft, dass der Wasserkran beim Stellwerk 1 entbehrlich wäre, und das Maschinenamt Freiburg "diesen Kran als wiederverwendbaren Gegenstand hierher zu melden hat." Auch kam in dieser Verfügung wieder die Verlängerung des Bahnsteiges Richtung Osten sowie die Verlegung des östlichen Wasserkranes zur Sprache. Offensichtlich war die im Jahre 1909 beschlossen Verlegung bis 1930 nie durchgeführt worden.

(siehe auch: "Ausbau" - Erweiterung des Bahnhofs Säckingen)

Der Wasservertrag

Zum Inhaltsverzeichnis

Zurück zur Startseite

©Eisenbahnfreunde Wehratal e.V.