Ausbau

Die DB beschäftigt sich heute auf der Hochrheinstrecke im Zuge der Einrichtung eines Elektronischen Stellwerks, mit welchem man seit Anfang Sptember 2001 die gesamte Strecke zwischen Grenzach und Erzingen von Karlsruhe aus steuert,
überwiegend mit Abbau.

Der Bahnhof Bad Säckingen ist z.B. auf 2 Durchgangsgleise amputiert worden, die beiden letzten noch vorhandenen Weichen wurden am 2. September 2001 verschlossen und im Oktober 2001 zurückgebaut.
Somit ist Bad Säckingen in der Eisenbahn-Fachsprache nur noch ein "Haltepunkt".

Für die Deutsche Reichsbahn-Gesellschaft (DRG) war dagegen vor rund 70 Jahren Ausbau angesagt.

Am 31.Mai 1929 teilte die DRG dem Betriebsamt im Basel mit, dass beabsichtigt ist, im Bf Säckingen die elektrische Bahnhofsblockung einzurichten. Das Betriebsamt wurde gebeten, einen entsprechenden Entwurf nebst Kostenvoranschlag zu erstellen.

Es wurde von folgenden Voraussetzungen ausgegangen: Die alten Stellwerke 1 und 2 werden beibehalten, sie sind auf der rechten Seite zur Aufnahme der elektrischen Blockwerke zu verlängern. Für die elektrische Streckenblockung sind Leeräume vorzusehen. "Hierbei ist angenommen, dass die Streckenblockung erst beim zweigleisigen Ausbau der Strecke eingerichtet wird." Es sind Leerräume für Riegelhebel vorzusehen, damit "s.Zt. die neue Betriebsordnung bezüglich der Verriegelung der spitz befahrenen Weichen bei den Ausfahrten ohne Umbau der Stellwerke durchgeführt werden kann."

In Basel plante man in Zusammenarbeit mit dem Signalwerk in Bruchsal relativ schnell und konnte alle Pläne am 22.03.1930 nach Karlsruhe liefern. Bereits am 11.04.1930 kam Nachricht aus Karlsruhe. Mit einigen kleinen Änderungen wurden die von Basel vorgelegten Pläne genehmigt. Ein weiterer Brief aus Karlsruhe ging am 29.April 1930 ans Betriebsamt in Basel. Hier ging es um die Erweiterung des Bahnhofs Säckingen.

"Sie erhalten beiliegend den Entwurf vom März 1930 für die geplante Erweiterung des Bahnhofs Säckingen mit dem Ersuchen, die Arbeiten tunlichst im laufenden Jahr noch auszuführen und abzurechnen" hieß es dort. Es wurde angeordnet, "dass zunächst das Gleis 2 auf den Abstand von 4,50 Meter von Gleis 1 verschoben und die vorhandenen Wasser- und Entwässerungsleitungen, Kabel, Gestänge- und Drahtleitungen, soweit für den Bau des Bahnsteigtunnels erforderlich, verlegt werden, damit die Bahnsteigunterführung baldmöglichst in Angriff genommen und ihre Bauausführung möglichst ungehindert durchgeführt werden kann. Die Überdachung des Bahnsteigs 1 wird gegen Westen bis zum Bahnsteigtunnel, dessen Treppenzugänge gleichfalls überdacht werden, verlängert. Auf die gleiche Länge wie bei Bahnsteig 1 soll auch der Bahnsteig 2 überdacht werden".

Weiter schrieb die Reichsbahndirektion an das Betriebsamt, Bauabteilung Basel:

"Die Zeichnungen für den Bahnsteigtunnel und die Überdachung für die Bahnsteige werden hier bearbeitet und nach Fertigstellung Ihnen zur Ausschreibung der Arbeiten zugesandt. Es wolle Ihrerseits inzwischen geprüft werden, ob die Bahnsteigdächer in die vorhandenen Entwässerungsleitungen entwässert werden können. Bericht hierüber mit genauer Höhenangabe und lichter Weite der allfällig infrage kommenden Entwässerungsleitungen sehen wir alsbald entgegen."

Ferner wurde angeordnet, dass die Höhe der Bahnsteigkanten mit 21 cm über Schienenoberkante unverändert bleibt. Die Überdachung der Zugangstreppen zum Bahnsteigtunnel soll aber so angeordnet werden, dass gegebenenfalls später bei einem größeren Umbau des Bahnhofs die Bahnsteige auf 38 cm über Schienenoberkante erhöht werden können, ohne dass an den Treppen und ihrer Überdachung nennenswerte Änderungen vorgenommen werden müssen.

"Die Befestigung der überdachten Bahnsteigflächen ist mit Gussasphalt auf eingeschlämmter und gewalzter Schotterdecke aus Gleisausschachtmaterial in Aussicht genommen. Die nicht überdachten Teile der Bahnsteigoberflächen sollen nach genügender Befestigung einen Spranexüberzug (Heissasphaltoberflächenbehandlung) erhalten. Wir behalten uns eine Entscheidung darüber noch vor und werden wegen der Einzelausführung seinerzeit noch besondere Verfügung folgen lassen."

Ferner wurde von der Reichsbahndirektion angeordnet, dass, um den Bahnsteig 1 in genügender Breite nach Osten verlängern zu können, das Rampengleis 8 westlich des Dienstwohngebäudes einschließlich der Verladerampe beseitigt werden müsse. (Gleis 8 war jenes Gleis, wo heute noch der alte Brückenkran steht.) Die Rampe soll, wenn das Betriebsamt Basel die Notwendigkeit hierfür bejaht, in gleicher bisheriger Größe nach Osten bis an die Lagerschuppen verschoben werden.

(Bei den genannten Lagerschuppen könnte es sich um den Schuppen handeln, in welchem sich heute die Stadtbücherei Säckingen befindet. Am 16.11.1918, die Betriebsinspektion Basel war wegen des 1. Weltkrieges vorübergehend nach Lörrach ausgelagert, wurde in Lörrach ein Vertrag geschlossen, welcher dem Genossenschaftsverband badischer landwirtschaftlicher Vereinigungen gestattete, einen Lagerplatz von 200 m² zu mieten, um darauf ein Getreidelagerhaus zu erstellen.)

Soweit für die Auffahrten der neuen Rampe städtisches Gelände erforderlich wird, soll es im gleichen Ausmaß gegen das durch den Abbruch der alten Rampe frei-werdende und an die Stadt Säckingen zurückfallende Gelände getauscht werden. Die entsprechenden Verhandlungen mit der Stadt wurden von der Direktion geführt. Das Betriebsamt Basel sollte inzwischen, sobald das Bedürfnis für die Beibehaltung einer Rampe besteht, das Gelände "verpfahlen" lassen.

Weiter entnehmen wir der Verfügung aus Karlsruhe:

"Die Weiche 17 (im Gleis 1) ist soweit als möglich nach Osten zu verschieben, um die vor den Lagerhallen und an der Rampe stehenden Wagen ohne Verschubbewegung von Hand unmittelbar in das Manöver nehmen zu können. Auf die Weichenverbindung 11/18, (ebenfalls im Gleis 1) die hauptsächlich nur zum Abstellen von Einzelwagen aus den Zügen aus Richtung Waldshut dient, kann künftig verzichtet werden, weil nach Fertigstellung des Bahnsteigtunnels die Züge aus Richtung Waldshut in der Regel Gleis 2 benützen werden und dort die abzustellenden Wagen stehen lassen, die dann durch die Schopfheimer Maschine geholt werden, falls der Zug die Wagen nicht selbst auf Gleis 5 überstellen kann. "

Die im Übergangsbogen liegende Weiche 17 ist nebst den anschliessenden Übergangsgleisstössen als Ersatz für die an die Betriebsrechnung zurückfallenden Oberbaustoffe zu Lasten der allgemeinen Bahnunterhaltung anzufordern. Ebenfalls "an die Betriebsrechnung zurückfallen alle übrigen Oberbaustoffe, soweit sie ausgebaut werden, aber zur allfälligen Wiederverwendung an Ort und Stelle nicht mehr geeignet sind."

Angeordnet wurde auch, dass "wenn die vorhandenen Wasserkranen durch die geplanten Änderungen und Erweiterungen der Bahnanlagen beseitigt werden müssen, ist deren neuer Standort, falls die Kranen überhaupt noch erforderlich sind, in Benehmen mit dem MA (Maschinenamt) Freiburg genau festzulegen. Das Maschinenamt Freiburg erhielt gleichzeitig den Auftrag, auch den im Bereich der neuen Verladerampe stehenden Gaskessel im Benehmen mit dem Betriebsamt Basel an einen anderen geeigneten Platz zu verlegen. "und die Joche und Masten der Fahrdrahtleitungen, soweit sie der Ausführung der geplanten Anlagen hinderlich sind, zu verschieben, wobei auf die Überdachung der Bahnsteige (Mindesthöhe 5,20 m über Schienen-Oberkante) Rücksicht zu nehmen ist."

Am 16. Mai 1930 traf dann eine weitere Verfügung aus Karlsruhe in Basel ein. Hierin wurde der Auftrag erteilt, in Zusammenarbeit mit den Eisenbahnsignalwerken in Bruchsal einen Kostenanschlag für die Änderungen der Stellwerksanlagen zu erstellen. Hierbei sollte besonders folgendes beachtet werden:

"Die Signalbrücke für das Signal D (Ausfahrsignal aus Gleis 2 Richtung Waldshut) ist so einzurichten, dass später auch das Signal C (Ausfahrsignal aus Gleis 1 Richtung Waldshut) darauf angeordnet werden kann. Bei der Weiche 17 wird angenommen, dass sie wie bisher vom Übergang (etwas westlich des Lokschuppens befand sich früher ein Bahnübergang) aus bedient, und vom Stellwerk 2 aus verriegelt wird. Dies wird sich schon deshalb empfehlen, weil der Wärter am Übergang das Gleis 8 besser übersehen kann als der Wärter im Stellwerk 2. Auch dürfte die Einbeziehung der Weiche 17 in das Stellwerk 2 erhebliche kosten verursachen. Bei der Entwurfsbearbeitung ist die grösstmöglichste Sparsamkeit zu beachten, weil die mittel sehr knapp sind. Wir ersuchen um möglichste Beschleunigung."

Somit wäre wohl alles klar gewesen, und man hätte mit der Bahnhofserweiterung sofort beginnen können. Da traf am 26.Juni 1930 in Basel wieder eine Verfügung aus Karlsruhe mit nachstehendem Wortlaut ein:

"Alle im Bf Säckingen geplanten Arbeiten zur Herstellung der Bahnsteigunterführung und der Bahnsteigüberdachungen einschl. der schon ausgeschriebenen Verschiebung des Gleises 2 müssen wegen der schlechten Finanzlage der Reichsbahn bis auf weitere Weisung zurückgestellt werden."

Anscheinend muss man einige Wochen später aber dann doch noch etwas Geld im Topf der Direktion gefunden haben, oder noch vorhandene Mittel mussten - ähnlich wie heute - noch schnell vor Jahresende "verpulvert" werden. So wurde denn am 14. Oktober 1930 wurde folgendes angeordnet:

"Soweit die Arbeiten für die Erweiterung des Bahnhofs Säckingen im laufenden Jahr noch ausgeführt werden können, sind sie sofort in Angriff zu nehmen und nach Möglichkeit zu beschleunigen. Insbesondere sollten in diesem Jahr noch die Verladerampe verlegt, das Gleis 2 verschoben und die erforderlichen Stellwerksänderungen, Verlegung der Kabel-, Wasserleitungs- u. Entwässerungsleitungen ausgeführt werden, damit im nächsten Frühjahr so zeitig wie möglich mit dem Bau des Bahnsteigtunnels und der Überdachung der Bahnsteige begonnen werden kann."

Das Maschinenamt Freiburg erhielt gleichzeitig die Anweisung, alsbald auch die Joche der Fahrleitung zu verlegen.

Entgegen der ursprünglichen Planung soll der neue Bahnsteig 2 allerdings nicht auf die Länge von Bahnsteig 1, sondern nur auf 21 Meter Länge, gemessen vom Ende des Treppenaufgangs, überdacht werden. Bei einer später in Aussicht genommenen Verbreiterung des Bahnsteigs 2 auf 9,50 Meter hätte das Dach sonst wieder beseitigt werden müssen. Um Kosten zu sparen, soll die neue Verladerampe entgegen der ursprünglichen Planung nur innerhalb des Reichsbahngeländes mit einseitiger Auffahrt ausgeführt werden. Somit konnte auch auf den beabsichtigten Geländetausch mit der Stadt Säckingen verzichtet werden.

"Die alte Rampe ist alsbald zu beseitigen, sobald die neue Rampe dem Verkehr übergeben werden kann. Das Material der alten Rampe kann, falls es für uns nicht verwertbar ist, dem Unternehmer vielleicht gegen die Abbruchkosten angeboten werden. Die alte Weichenverbindung 11/13 (von Gleis 1 nach Gleis 8) ist sofort zu beseitigen, damit der Bahnsteig auf das erforderliche Maß verlängert werden kann. Die Bedienung des Rampengleises muß dann - wie beim endgültigen Zustand - von Osten her erfolgen".

Da das Maschinenamt in Freiburg erkannte, dass der Wasserkrans bei Stellwerk 1 künftig nicht mehr benötigt werde, erteilte die Direktion die Genehmigung zu seiner Beseitigung, mit der Anweisung, den Kran als wiederverwendbaren Gegenstand an die Direktion zu melden.

(Siehe auch unter dem Kapitel "Wasser für die Lok")

Außerdem wurde angeordnet, dass sämtliche im Jahr 1930 geleisteten Arbeiten und Lieferungen auch für dieses Jahr abgerechnet werden müssen.

Mit der Erweiterung des Bahnhofs Säckingen wurde dann anscheinend sofort begonnen worden. In den vorliegenden Akten sind aber leider keine Angaben über den Fortgang der Arbeiten enthalten. Sie müssen - im Gegensatz zu heute - allerdings recht zügig vorangekommen sein, denn am 9. November 1931 schrieb das Reichsbahn-Betriebsamt an die umliegenden Zugbegleiterbahnhöfe und Bahnbetriebswerke:

"Kommenden Donnerstag, dem 14. November wird die Bahnsteigunterführung in Säckingen in Betrieb genommen, und zwar mit den Zügen 1616, 135 und 1677. Von diesem Zeitpunkte an haben die Züge so anzufahren, dass sie wie früher in der Höhe des Aufnahmegebäudes stehen, die Züge aus der Richtung Basel - Bahnsteig 1 - rücken mit der Lok bis zum Wasserturm vor. Bei den Zügen von Waldshut - Bahnsteig 2 - soll die Lok beim Anhalten in der Höhe der Abstiegstreppe nach dem Tunnel stehen; diese Züge sollen also gegenüber bisher weiter vorfahren. Bei den Zügen der Wehratalbahn (Gleis 3, Bahnsteig 2) ändert sich der Aufstellungsplatz nicht. In den ersten Tagen hat Säckingen die Züge von Basel und Waldshut mit Handsignal zu stellen."

Die Bahnmeisterei Säckingen erhielt Auftrag, die überflüssig werdenden Verbindungswege zu den Bahnsteigen zu beseitigen. Zwei "Karrenwege" blieben erhalten: einer gegenüber dem Gepäckzimmer und ein zweiter östlich von den Bahnsteigen.

 

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052 418-1 verlässt mit einem Güterzug den Bahnhof Säckingen Richtung Basel.
Foto: © Roland Haas

"Karrenwege" sind heute keine mehr vorhanden, Gepäck und Expressgut wird schon längst nicht mehr abgefertigt, und demzufolge benötigt man auch kein "Gepäckzimmer" mehr. Sämtliche Nebengleise sind inzwischen von den durchgehenden Hauptgleisen abgehängt und zum Teil auch schon zurückgebaut. Auch der noch vorhandene Lokschuppen ist mittlerweile ohne Gleisanschluss.

Im September 2001 wurde das "Elektronische Stellwerk Waldshut" in Betrieb genommen und die gesamte Strecke von Basel Bad Bf bis Erzingen wird von der Betriebszentrale in Karlsruhe aus gesteuert.

Der einstmals stolze Bahnhof Säckingen wurde zum Haltepunkt abgestuft.

Die beiden Stellwerke sind überflüssig geworden. Ihre "Innereien" werden wohl nicht als "Wiederverwendbare Gegenstände" nach Karlsruhe gemeldet, sondern dem Schrott zugeführt werden.

Stellwerk "So" (ehemals Stellwerk 2) wurde am 29. April 2002 abgerissen. Es musste einem Geh- und Radweg Platz machen. Stellwerk "Sw", wo bis im September 2001 der Fahrdienstleiter noch seinen Arbeitsplatz hatte, soll erhalten bleiben. Man hat es unter Denkmalschutz gestellt.

Die beiden Bahnübergänge, die von den Stellwerken aus bedient wurden, hat man automatisiert. Auf längere Sicht werden sie wohl durch eine Unterführung ersetzt werden.

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